Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2022

Art. 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.sinoma.ch, www.lifevac.ch oder direkt mit SINOMA KLG abgeschlossen werden (nachfolgend „Onlineshop“ genannt). Die Onlineshop`s werden von SINOMA KLG betrieben (nachfolgend „SINOMA“ genannt).

SINOMA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

Bestellungen in nicht haushalts- oder firmenüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

Für Wiederverkäufer bestehen separate Verträge.

Art. 2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Beschreibungen der Produkte sowie Zusatzinformationen haben wir nach den neusten Erkenntnissen und Wissen verfasst. Wir lehnen jede Haftung für inkorrekte Inhalte oder Schreibfehler ab, dies gilt ebenfalls für allfällige Personenschäden die aus einer Behandlung mit inkorrekter Anleitung entstanden sind.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Die Beträge sind in Schweizer Franken ausgewiesen, eingeschlossen ist die vorgezogene Recyclinggebühren (vRG). Die Mehrwehrtsteuer sowie die Kosten für Verpackung/en und Lieferkosten werden separat ausgewiesen. Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 9.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 17.00 beträgt. SINOMA behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

Im Onlineshop bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Montage, Entsorgung, Schulungen und Beratungen usw. werden von SINOMA angeboten. Solche Zusatzleistungen werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

SINOMA legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es aber auch bei SINOMA zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Art. 3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen mit SINOMA zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt.

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von SINOMA an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit SINOMA unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

Art. 4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt SINOMA in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet SINOMA der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber SINOMA bestehen nicht.

Art. 5 Lieferung 

Produkte, welche die Kundschaft bei SINOMA kauft, werden in der Regel via Versand an die Kundschaft geliefert. SINOMA kann Kunden, die eine zusätzliche Dienstleistung (z.B. Schulung) von SINOMA beanspruchen die Produkte nach eigenem Ermessen auch direkt beliefern. Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Wählt der Kunde die Lieferoption «Lieferung an den Verwendungsort» so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann SINOMA den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Art. 6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind SINOMA innert 5 Kalendertagen ab der Zustellung per Mail zu melden. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen durch SINOMA zu folgen.

Art. 7 Gewährleistung

7.1 Grundbestimmungen

SINOMA übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. SINOMA kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch SINOMA (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
  • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung

erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter sowie Softwareprobleme sind von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von SINOMA hinausgeht, räumen wir diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an SINOMA muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt SINOMA keine Haftung.

SINOMA kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch SINOMA Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch SINOMA kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

7.2 Zusatzbestimmungen für gebrauchte Ware

Es gelten andere Bestimmungen für die bereits vergünstigten Produkte, welche im Onlineshop als „Gebraucht“ gekennzeichnet sind. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder instand gesetzte Produkte sein. Diese optischen Mängel sind von der Garantie ausgeschlossen und werden in den Artikeldetails erwähnt. Im Übrigen gilt für diese Produkte die Garantiedauer von einem Jahr nach der Lieferung.

Die Kundschaft ist sich bewusst, dass sie ein benutztes elektronisches Produkt erwirbt, das persönliche Daten des früheren Eigentümers/Nutzers enthalten könnte und in diesem Zusammenhang von SINOMA jegliche Haftung abgelehnt wird.

Art. 8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet SINOMA in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von SINOMA, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt SINOMA die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch SINOMA zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Art. 9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über den Onlineshop von SINOMA gekauft werden, macht SINOMA direkt bei der Kundschaft geltend. Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Falls die Produkte bereits im Lager von SINOMA vorhanden sind, werden diese bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang.

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft SINOMA unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und SINOMA kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

SINOMA erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SINOMA. SINOMA ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von SINOMA nicht zulässig.

Art. 10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann SINOMA nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

Art 11 Weitere Bestimmungen

11.1 Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch SINOMA gilt die Datenschutzerklärung.

11.2 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

11.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SINOMA und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen SINOMA Vertragspartei ist sowie für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt Uster als ausschliesslicher Gerichtsstand.

11.4 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei SINOMA

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von SINOMA zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich SINOMA sämtliche rechtlichen Schritte vor.

Mai 2022